Umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsdienstleistungen
Umsatzsteuer klingt nach Buchhaltung. Für Anbieter von Bildungsleistungen kann sie jedoch schnell zur Existenzfrage werden. Ein falscher Umsatzsteuerausweis oder eine zu weit ausgelegte Befreiung kann hohe Steuernachzahlungen und aufwendige Korrekturbedarfe auslösen.
Das Webinar in drei Zeilen:
- Ordnen Sie Bildungsleistungen nach neuer Rechtslage richtig ein!
- Prüfen Sie Befreiung, Bescheinigung und digitale Formate systematisch!
- Reduzieren Sie umsatzsteuerliche Risiken in Ihrem Bildungsbetrieb!
Umsatzsteuer klingt nach Buchhaltung, kann für Anbieter von Bildungsleistungen jedoch schnell zur Existenzfrage werden. Ein falscher Umsatzsteuerausweis oder eine zu weit ausgelegte Befreiung kann hohe Steuernachzahlungen und aufwendige Korrekturen auslösen.
Zum 1. Januar 2025 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen vor dem Hintergrund der EU-Vorgaben gesetzlich neu geregelt. Mit Schreiben vom 8. August und 24. Oktober 2025 hat die Finanzverwaltung umfangreich Stellung genommen. Auch wenn für ausgewählte Angebote eine Übergangsregelung bis Ende 2027 gilt, müssen Bildungsanbieter ihr Setup überprüfen. Die engen und geänderten Voraussetzungen der §§ 4 Nr. 21 und 22 UStG erschweren die richtige Einordnung und bergen Risiken bei Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug. Im Ernstfall drohen Steuernachzahlungen nebst Zinsen für die letzten fünf Jahre.
Das dreistündige Webinar ist speziell auf die Praxis von Bildungseinrichtungen und Privatlehrern zugeschnitten. Es ist keine Fortbildung für Steuerberater, sondern macht Anwendern die komplizierten Regelungen anschaulich. Im Mittelpunkt steht, was Geschäftsführung, Programmplanung, Verwaltung, Vertrieb und Buchhaltung wissen, prüfen und dokumentieren müssen. Eigene Fragen können eingebracht werden. Ziel ist die Sensibilisierung für die Problematik und die Reduzierung umsatzsteuerlicher Risiken.
"Die zum 1.1.2025 in Kraft getretenen Änderungen der Steuerbefreiung bei den Bildungsleistungen hat in dieser Branche zum 1.1.2025 für erhebliche Unruhe gesorgt." - Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen; Haufe o.D.
"Seit Jahren ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen eines der streitträchtigsten Themen im Umsatzsteuerrecht. [...] Spätestens seit den Urteilen des EuGH zur Steuerbefreiung eines Fahrlehrers und der nachfolgenden Umsetzung durch den BFH herrschte Rechtsunsicherheit." - Redaktion IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft; 10.02.2026




Das Webinar beginnt um 10:00 Uhr und endet um ca. 13:00 Uhr inkl. Pause.
Webinarprogramm:
Der Begriff der Bildungsleistung - die geänderte Rechtslage 2025 verstehen
- Verstehen Sie, warum § 4 Nr. 21 UStG angepasst wurde und was sich genau geändert hat!
- Prüfen Sie, ob Sie die Nichtbeanstandungsregelung bis Ende 2027 in Anspruch nehmen können!
- Unterscheiden Sie richtig zwischen den Voraussetzungen für Schul- und Hochschulunterricht einerseits sowie Aus- und Fortbildung beziehungsweise beruflicher Umschulung andererseits!
- Grenzen Sie steuerbefreite Bildung von steuerpflichtiger Freizeitbeschäftigung ab!
Die Anforderung an den Leistungsträger
- Klären Sie, wie das Bescheinigungsverfahren für Bildungseinrichtungen funktioniert und wer (k)eine Bescheinigung braucht!
- Unterscheiden Sie die selbständige Lehrkraft an einer Einrichtung vom Privatlehrer!
§ 4 Nr. 22 UStG – Wen betrifft er und wo liegen die Unterschiede?
- Prüfen Sie, ob für Anbieter im Sinne des § 4 Nr. 22 UStG die gleiche Definition der befreiten Bildungsleistungen gilt!
- Beachten Sie die Besonderheiten bei der Beauftragung selbständiger Lehrkräfte!
Digitale Bildungsformate richtig beurteilen
- Ordnen Sie ein, welche digitalen Angebote von der Umsatzsteuer befreit sein können!
- Beachten Sie die Besonderheiten hybrider Angebote und der Einschaltung von Plattformen!
- Prüfen Sie, was bei ausländischen Teilnehmenden und grenzüberschreitenden Angeboten beachtet werden muss!
Risiken verstehen und absichern
- Verstehen Sie, warum ein irrtümlicher Umsatzsteuerausweis für befreite Leistungen genauso problematisch ist wie eine irrtümliche Anwendung der Befreiung!
- Überprüfen Sie Kalkulation, AGB, Verträge, Rechnungen und Buchhaltung im Hinblick auf Widersprüche und Risiken!
- Erkennen Sie, wie Steuerfreiheit oder Steuerpflicht Preisgestaltung, Marge, Vorsteuerabzug und Angebotskalkulation beeinflussen können!
- Legen Sie fest, wer neue Angebote prüft, wer sie freigibt und wann die Steuerberatung verbindlich einbezogen werden muss!
- Priorisieren Sie Ihre wichtigsten Umsatzgruppen und identifizieren Sie Angebote mit unklarer oder uneinheitlicher Umsatzsteuerbehandlung!
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Erhalten Sie eine einfache interne Prüfchecklisten für Programmplanung, Vertrieb und Buchhaltung, damit neue Bildungsangebote, Angebote und Rechnungen vorab einheitlich auf Umsatzsteuer-Risiken geprüft werden! |
Das Webinar beginnt um 10:00 Uhr und endet um ca. 13:00 Uhr.


Ihr Referent / Ihre Referentin
Dr. Hans-Martin Grambeck
Umsatzsteuer-Experte | Steuerberater | Geschäftsführender Gesellschafter
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Bildungsanbietende, die Bildungsleistungen anbieten, kalkulieren, abrechnen oder organisatorisch verantworten. Besonders geeignet ist es für Bildungsträger, Weiterbildungsanbietende, Akademien, Seminarveranstaltende, Anbieter beruflicher Fortbildung, Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, volkshochschulnahe und gemeinnützige Bildungsorganisationen sowie Online-Akademien und Webinaranbieter.
Angesprochen sind insbesondere Geschäftsführung, Buchhaltung, Verwaltung, Programmplanung, Angebotsentwicklung und Vertrieb. Das Webinar ist besonders hilfreich für Personen, die entscheiden oder vorbereiten müssen, ob Bildungsangebote mit oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden, welche Bescheinigungen und Nachweise erforderlich sind und wie Rechnungen, Verträge und Leistungsbeschreibungen zusammenpassen.
Ihr Kenntnisstand
- Stufe 1: Sie sind noch nicht bewusst mit dem Thema in Berührung gekommen.
- Stufe 2: Sie sind bereits auf das Thema aufmerksam geworden und sind neugierig.
- Stufe 3: Sie finden das Thema wichtig und haben Grundkenntnisse.
- Stufe 4: Sie wenden das Thema in Grundzügen bereits in der Praxis an.
- Stufe 5: Sie wenden das Thema bereits professionell in der Praxis an.
Maximal 20 Teilnehmende

Zusammenfassung (tl;dr):
Das Webinar „Umsatzsteuer-Sicherheit bei Bildungsdienstleistungen“ zeigt Bildungsanbietenden, wie sie § 4 Nr. 21 UStG richtig einordnen und teure Fehler vermeiden.
Im Mittelpunkt stehen Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigungen, Nachweise, Rechnungen, Verträge, Kalkulation und typische Risikofelder wie offene Seminare, Webinare, Onlinekurse, Inhouse-Schulungen und Mischleistungen.
Teilnehmende lernen, Bildungsangebote steuerlich strukturierter zu prüfen, Verantwortlichkeiten intern klar zu verteilen und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Das Webinar richtet sich besonders an Bildungsträger, Akademien, Weiterbildungsanbietende, Online-Akademien, gemeinnützige Bildungsorganisationen sowie Geschäftsführung, Buchhaltung, Verwaltung und Programmplanung.
FAQ's zu dem Thema "Umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsdienstleistungen":
§ 4 Nr. 21 UStG regelt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sein können. Für Bildungsanbietende ist wichtig: Die Steuerbefreiung gilt nicht automatisch für jedes Seminar, jeden Onlinekurs oder jede Fortbildung. Entscheidend sind unter anderem Art der Leistung, Bildungsziel, Zielgruppe, beruflicher Bezug und gegebenenfalls eine passende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.
Nein. Bildungsleistungen müssen immer im Einzelfall geprüft werden. Offene Seminare, Webinare, Onlinekurse, Inhouse-Schulungen, Prüfungen, Zertifikate, Lernplattformen oder Mischleistungen können umsatzsteuerlich unterschiedlich zu bewerten sein. Gerade bei neuen Angeboten sollte nicht einfach die bisherige Rechnungslogik übernommen werden.
Eine Bescheinigung kann für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG eine zentrale Rolle spielen. Sie sollte jedoch nicht blind auf neue oder veränderte Angebote übertragen werden. Bildungsanbietende sollten prüfen und dokumentieren, für welche Inhalte, Zielgruppen, Bildungsziele und Angebotsformen die Bescheinigung tatsächlich passt.
Ein falscher Umsatzsteuerausweis kann haftungsrelevant sein und zu Nachzahlungen, Rechnungskorrekturen, Kalkulationsproblemen und Rückfragen des Finanzamts führen. Besonders kritisch wird es, wenn Angebot, Vertrag, Rechnung, Teilnahmebestätigung und Leistungsbeschreibung nicht zusammenpassen. Deshalb sollten Rechnungslogik und Leistungsbeschreibung vorab sauber abgestimmt werden.
Umsatzsteuerfragen betreffen nicht nur die Buchhaltung. Auch Geschäftsführung, Verwaltung, Vertrieb, Programmplanung und Angebotsentwicklung sollten wissen, wann eine steuerliche Prüfung notwendig ist. Sinnvoll sind einfache interne Prüfschritte, klare Zuständigkeiten und eine Dokumentation, die später nachvollziehbar bleibt.
- Der Austausch mit allen Beteiligten war sehr gut und sehr informativ.
- Das Engagement aller Beteiligten, welches sehr effektiv war, motivierte und sogar der Humor nicht zu kurz kam.
KRZN – Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
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