Steuerwissen für Bildungsunternehmen

Pflichten, Haftungsrisiken, Sparpotentiale
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Sie lernen in diesem Fachseminar, worauf Sie als Bildungsanbietende*r steuerlich besonders achten müssen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Bildungsanbietende die keine Steuerfachpersonen sind, befinden sich augenblicklich in einem undurchdringlichen „Steuerdschungel“, wenn sie sich mit den steuerlichen Aspekten ihrer Arbeit auseinandersetzen. Förderwesen, Bescheinigungen, Regelungen je nach Bundesland, Unternehmensform, steuerrechtliche Einordnung eines Bildungsunternehmens, Bildungsinhalte, Zielgruppe bis hin zum Unterrichtspersonal müssen einzeln betrachtet und bewertet werden. Im Dschungel hilft die Machete, hier unser Seminar.

Natürlich gibt es kein eigenes Steuerrecht für Bildungsanbietende, auch wenn manche Marktteilnehmer sich bisweilen so verhalten. Die Bildungsunternehmen sind in dasselbe Steuerrecht eingebunden, dem auch andere Unternehmen folgen müssen. Daher handelt unser Seminar trotz des Titels oft von für Alle geltendem Steuerwissen. Es werden aber hauptsächlich Beispiele aus dem Weiterbildungsumfeld verwendet.

Einige bildungsspezifische Fragen gibt es aber doch. Wie ist es etwa mit Webinaren, gilt hier das Gleiche wie bei offenen Seminaren? Viele Bildungsanbietende sind irrigerweise etwa der festen Überzeugung, sie seien pauschal von der Umsatzsteuer befreit. Eine Frage, die in vergangenen Jahren zu höchster Verunsicherung beigetragen hat und keineswegs abschließend behandelt ist. Fernlehrinstitut, Fahrlehrerausbildung, Heilpraktiker-Schule, Yoga – Kurs, Nachhilfeunterricht – alles steuerlich das Gleiche?

Sieht man sich alleine die Google Suchanfragen zu dem Thema "Steuerrecht für Bildungsträger" an, wird deutlich, dass es viele branchenspezifische Fragen gibt, die Bildungsunternehmen immer noch beschäftigen:

  1. umsatzsteuer fortbildungsmaßnahmen
  2. umsatzsteuerbefreiung für bildungsleistungen
  3. 4 nr 21 a bb ustg
  4. umsatzsteuerbefreiung nach § 4 nr. 21 ustg rechnung
  5. 4 ustg
  6. umsatzsteuerbefreiung für bildungsleistungen bayern
  7. freiberufliche lehrtätigkeit umsatzsteuer
  8. umsatzsteuerbefreiung für bildungsleistungen nrw

 

Dieses Seminar setzt Sie und Ihr Bildungsunternehmen steuerrechtlich auf die richtige Spur, so dass Sie sich anschließend sorgenfrei und bedenkenlos wieder Ihrer eigentlichen Arbeit zuwenden können.

Das Seminar startet nicht vom Nullpunkt, Sie sollten also bereits die ein oder andere Rechnung gestellt und bezahlt haben. Auf der anderen Seite ist es auch kein Steuerberatendenfachseminar, Sie werden also sicher alles verstehen (Garantie).

Das Seminar "Steuerwissen für Bildungsunternehmen" ist neu konzipiert.Das Seminar "Steuerwissen für Bildungsunternehmen" ist motivierend.Das Seminar "Steuerwissen für Bildungsunternehmen" hat einen hohen Praxisbezug.Das Seminar "Steuerwissen für Bildungsunternehmen" finden Sie nur bei uns.

Im bekannten Gasthof Bären in Randersacker. Bilden Sie sich im Premium Wein- und Urlaubsort Randersacker direkt vor den Toren Würzburgs weiter und genießen Sie die fränkische Gastlichkeit!

Das Seminar "Steuerwissen für Bildungsunternehmen" findet im Gasthof Bären in Würzburg - Randersacker statt.

Darum wird es gehen:

 

  • Ergreifen Sie vorbereitende Maßnahmen, um Ihre Haftungsrisiken zu minimieren!
  • Vermeiden Sie typische Stolperfallen für Bildungsanbietende im Steuerrecht!
  • Erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte für verantwortlich Handelnde im Bildungssektor!
  • Verstehen Sie, nach welchen Kriterien sich Anbietende unterscheiden und zu welcher Klassifizierung und rechtlicher Einordnung das führt!
  • Lernen Sie die Grundlagen zu Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kennen!
  • Grundsätzliches zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung
  • Erfahren Sie welche Ihrer Leistungen genau dem Schul- und Bildungszweck dienen und damit umsatzsteuerfrei sein können!
  • Grundsätzliches zur Umsatzsteuerbefreiung – Steuerbefreiung für private, allgemeinbildende und berufsbildende Einrichtungen durch die jeweilige Landesbehörde.
  • Unterscheiden Sie zwischen B2B und B2C Geschäft!
  • Betrachten Sie die steuerlich relevanten Unterschiede der Bildungsunternehmen je nach Bundesland und ziehen Sie die für Sie richtigen Schlüsse!
  • Lernen Sie welche EU-Mitgliedsstaaten welchen Unterricht bzw. welche Unterrichtsformen grundsätzlich von der Steuer befreien!
  • Unterscheiden Sie, welche Ihrer Tätigkeiten und Angebote nicht zur Lehre im engeren Sinn gehören!
  • Stellen Sie Ihre Rechnungen immer steuerrechtlich richtig!
  • Nutzen Sie das Reverse Charge Verfahren korrekt!
  • Verstehen Sie den steuerlichen Unterschied zwischen „Deutschkurse für Flüchtlinge und Migranten“ und „Integrationskursen“! Lernen Sie, welche Bescheinigungen erforderlich sind, um von der Steuer befreit zu werden!
  • Erfahren Sie, warum das Aushändigen von Lehr- und Lernmaterial nur in manchen Fällen steuerbefreit ist!
  • Sorgen Sie für die richtige Einordnung Ihres Unternehmens je nach Bundesland (Ersatzschulen, Privatschulen, Schulen in konfessioneller Trägerschaft, Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen)!
  • Erfahren Sie mehr zur steuerlichen Behandlung von Webinaren und Veranstaltungen im Ausland!

 

Wichtig: Dieses Seminar richtet sich an alle Bildungsunternehmen, welche sich umfassend zum jeweiligen auf Ihr Unternehmen, Personal und Ihre Bildungsangebote angewandten Steuerrecht informieren wollen. Es geht nicht um das Auffinden von „Schlupflöchern“. Das Seminar soll Ihr Bildungsunternehmen steuerrechtlich auf feste Füße stellen, sodass es bei einer eventuellen Prüfung nicht zu Steuernachzahlungen kommt.

Sie erhalten einen Frühstücksgutschein mit den Anreiseinformationen.Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat.

Seminarablauf /-zeiten:

  • ab 9.45 Uhr Empfang mit Kaffee, Tee und Obst  - vorher sind Sie zu einem leckeren Frühstück im Hotel eingeladen (mit den Anreiseinformationen bekommen Sie einen Gutschein)
  • Beginn des Seminars 10.00 Uhr
  • Mittagessen ca. um 12.30 Uhr
  • Geplantes Ende des Seminartages 17. 30 Uhr
  • Am Nachmittag ist eine längere, erholsame Erfrischungspause mit Gebäck geplant.

Inklusive Unterlagen, Mittagessen, Getränke, Kaffee, Tee und Kuchen.

Unsere acht umfassenden Garantien für Ihre Seminarteilnahme.

Ihr Referent / Ihre Referentin

Daniel Altrogge
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt

Experte für Steuerrecht für Bildungsunternehmen | Steuerberater | Referent für Steuerrecht

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Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus der Bildungsbranche die für die Strategie, Finanzen und / oder Buchhaltung zuständig sind.

Ihr Kenntnisstand

  • Stufe 1: Sie sind noch nicht bewusst mit dem Thema in Berührung gekommen.
  • Stufe 2: Sie sind bereits auf das Thema aufmerksam geworden und sind neugierig.
  • Stufe 3: Sie finden das Thema wichtig und haben Grundkenntnisse.
  • Stufe 4: Sie wenden das Thema in Grundzügen bereits in der Praxis an.
  • Stufe 5: Sie wenden das Thema bereits professionell in der Praxis an.

Maximal 14 Teilnehmende

Das Seminar "Steuerwissen für Bildungsunternehmen" erlaubt maximal 14 Teilnehmende

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