Honorarschock nach Herrenberg vermeiden

- Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte richtig kalkulieren

Viele Bildungsanbietende atmen auf, wenn ihre Honorarkräfte nach Herrenberg als wirklich selbstständig gelten. Doch genau dann beginnt das nächste Risiko: Echte Selbstständigkeit schützt nicht vor steigenden Honoraren, wenn freie Lehrkräfte ihre Rentenversicherungspflicht in neue Stundensätze einrechnen.

Dieses Webinar zeigt, warum die Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte für Bildungsanbieter zu einem handfesten Kalkulationsrisiko werden kann. Im Mittelpunkt steht nicht die abstrakte Rechtsfrage, sondern die betriebliche Folge: Was passiert, wenn freie Dozent*innen ihre Rentenversicherungspflicht erkennen, Beiträge nachkalkulieren und höhere Honorare verlangen?

Bildungsanbieter müssen dann nicht nur Verträge prüfen, sondern Preise, Margen, Maßnahmenkalkulationen und Honorarstrategien neu bewerten. Besonders brisant ist das für geförderte Maßnahmen, Ausschreibungen, langfristig kalkulierte Kurse und Bildungsangebote mit engen Deckungsbeiträgen.

Das Webinar hilft Ihnen, die Gefahr frühzeitig zu erkennen, typische Risikokonstellationen einzuordnen und das Thema sachlich in Honorarverhandlungen, Kalkulationen und internen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Hinweis: Aufgrund der dynamischen Rechtslage behalten wir uns vor, das Programm an aktuelle gesetzliche Regelungen, Rechtsprechung und behördliche Vorgaben anzupassen. Die Veranstaltung ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.

Rentenversicherungspflicht vs. Herrenbergurteil

Hinweis: Dieses mit KI-Unterstützung erstellte Flowchart dient ausschließlich der vereinfachten Erklärung und Abgrenzung zwischen dem Herrenberg-Urteil und der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte. Es ersetzt keine rechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung im Einzelfall.

Das Webinar "Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte" hat genug Anmeldungen für eine Durchführung.Das Webinar "Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte" garantiert einen hohen Lernerfolg.Das Webinar "Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte" verfügt über einen hohen Praxisbezug.Das Webinar "Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte" finden Sie nur bei uns.

Das Webinar beginnt um 10:00 Uhr und endet um ca. 14:00 Uhr inkl. Pause.

 

Webinarprogramm:

 

Das neue Risiko nach Herrenberg verstehen

  • Trennen Sie Statusrisiko und Honorarrisiko sauber voneinander!
  • Erkennen Sie, warum echte Selbstständigkeit nicht automatisch Entwarnung bedeutet!
  • Ordnen Sie die Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte betriebswirtschaftlich ein!
  • Verstehen Sie, warum das Thema direkt auf Honorare, Preise und Margen wirkt!

Gefährdete Dozent*innen-Konstellationen erkennen

  • Prüfen Sie, welche freien Lehrkräfte besonders betroffen sein können!
  • Achten Sie auf selbstständige Dozent*innen ohne eigene sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende!
  • Unterscheiden Sie Unterricht, Training, Coaching und Wissensvermittlung im praktischen Bildungsalltag!
  • Entwickeln Sie ein Gespür für wiederkehrende Risikosignale!

Honorarforderungen richtig einordnen

  • Rechnen Sie durch, was zusätzliche Rentenbeiträge für Stundensätze bedeuten können!
  • Bewerten Sie, welche Honoraranpassungen wirtschaftlich tragbar sind!
  • Vermeiden Sie spontane Zusagen ohne Deckungsbeitragsprüfung!
  • Bereiten Sie sachliche Gespräche mit Dozent*innen vor!

Maßnahmen und Preise neu kalkulieren

Handlungsplan für Bildungsanbieter entwickeln

  • Erstellen Sie eine interne Prüfliste für freie Lehrkräfte!
  • Legen Sie klare Zuständigkeiten zwischen Geschäftsführung, Verwaltung und Controlling fest!
  • Verbinden Sie Vertragsprüfung, Honorarstrategie und Maßnahmenkalkulation!
  • Bereiten Sie Ihr Bildungsunternehmen auf härtere Honorarverhandlungen vor!
  • Herrenberg war das Statusrisiko. Die Rentenversicherungspflicht ist das Honorarrisiko.

 

Herrenberg war das Statusrisiko. Die Rentenversicherungspflicht ist das Honorarrisiko: Selbstständige Lehrkräfte können nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass die Übergangsregelung im Herrenberg-Kontext die Prüfung der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte nicht ersetzt. (Sozialgesetzbuch SGB)

 

bildungsbetrieb NextSteps

Im Webinarpreis eingeschlossen sind:

Sie erhalten einen Gesprächsleitfaden für Honorarverhandlungen und ein Kalkulationsschema für neue Veranstaltungen.

Das Webinar beginnt um 10:00 Uhr und endet um ca. 14:00 Uhr.

Sie erhalten ein digitales Teilnahmezertifikat.Sie erhalten Unterlagen wie hilfreiche Materialien und Arbeitshilfen.

Unsere acht umfassenden Garantien für Ihre Webinarteilnahme

Ihr Referent / Ihre Referentin

Raik Pentzek
ETL Rechtsanwälte & Kollegen GmbH & Co. KG

Fachanwalt für Sozialrecht | Statusprüfung | Herrenberg-Urteil | Honorarkräfte im Bildungsbetrieb

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Zielgruppe

Geschäftsführungen, kaufmännische Leitungen, Programmverantwortliche, Verwaltungs- und Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende im Controlling von Bildungsunternehmen, Akademien, Weiterbildungseinrichtungen und Maßnahmeträgern, die regelmäßig mit freien Dozent*innen und selbstständigen Lehrkräften arbeiten.

Ihr Kenntnisstand

  • Stufe 1: Sie sind noch nicht bewusst mit dem Thema in Berührung gekommen.
  • Stufe 2: Sie sind bereits auf das Thema aufmerksam geworden und sind neugierig.
  • Stufe 3: Sie finden das Thema wichtig und haben Grundkenntnisse.
  • Stufe 4: Sie wenden das Thema in Grundzügen bereits in der Praxis an.
  • Stufe 5: Sie wenden das Thema bereits professionell in der Praxis an.

Maximal 20 Teilnehmende

Maximal 20 Teilnehmende

Zusammenfassung (tl;dr):

Die Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte ist von der Statusprüfung nach dem Herrenberg-Urteil zu unterscheiden. Steht fest, dass eine Lehrkraft tatsächlich selbstständig tätig ist, kann dennoch eine persönliche Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI bestehen.

Für Bildungsanbieter entsteht daraus ein wirtschaftliches Risiko: Freie Dozent*innen können ihre Rentenbeiträge in neue Stundensätze einrechnen und höhere Honorare verlangen. Besonders bei geförderten Maßnahmen, Ausschreibungen, langfristigen Kursen und knappen Deckungsbeiträgen können dadurch Margen unter Druck geraten.

Bildungsunternehmen sollten deshalb gefährdete Dozent*innen-Konstellationen erkennen, Honoraranpassungen nachvollziehbar bewerten und künftige Angebote mit belastbaren Honorar- und Preisspannen kalkulieren.

FAQ's zu dem Thema "Honorarschock nach Herrenberg vermeiden":

Was ist der Unterschied zwischen dem Herrenberg-Urteil und der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte?

Das Herrenberg-Thema betrifft zunächst die Statusfrage: Arbeitet eine Lehrkraft tatsächlich selbstständig oder ist sie in den Bildungsbetrieb eingegliedert und deshalb abhängig beschäftigt? Erst wenn eine echte oder vorläufig fingierte Selbstständigkeit vorliegt, wird gesondert geprüft, ob die Lehrkraft nach § 2 SGB VI persönlich rentenversicherungspflichtig ist. Statusprüfung und Rentenversicherungspflicht sind somit zwei aufeinanderfolgende, aber rechtlich unterschiedliche Prüfungen.

Wann sind selbstständige Lehrkräfte nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig?

Selbstständig tätige Lehrkräfte können rentenversicherungspflichtig sein, wenn ihre Tätigkeit nicht nur geringfügig ausgeübt wird und sie im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Der Begriff der Lehrtätigkeit kann neben klassischem Unterricht auch Training, Anleitung und strukturierte Wissensvermittlung umfassen. Die konkrete Einordnung hängt von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab.

Warum wird die Rentenversicherungspflicht freier Dozent*innen zum Honorarrisiko für Bildungsanbieter?

Erkennt eine freie Lehrkraft ihre eigene Rentenversicherungspflicht, kann sie die zusätzlichen Aufwendungen bei künftigen Honorarverhandlungen in ihren Stundensatz einrechnen. Für Bildungsanbieter steigen dadurch möglicherweise die direkten Durchführungskosten. Wurde eine Maßnahme bereits mit festen Preisen oder knappen Deckungsbeiträgen kalkuliert, können höhere Honorare die Marge deutlich verringern.

Muss der Bildungsanbieter die Rentenbeiträge einer selbstständigen Lehrkraft bezahlen?

Bei einer tatsächlich selbstständigen Lehrkraft liegt die persönliche Rentenversicherungspflicht grundsätzlich bei der selbstständigen Person. Daraus folgt jedoch nicht, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen allein bei ihr verbleiben. Die Lehrkraft kann versuchen, ihre höheren Aufwendungen über neue Honorare oder angepasste Stundensätze an den Auftraggeber weiterzugeben. Bildungsanbieter sollten solche Forderungen deshalb kalkulatorisch prüfen und nicht ungeprüft übernehmen.

Wie können Bildungsanbieter steigende Dozent*innenhonorare sicher kalkulieren?

Bildungsanbieter sollten zunächst die betroffenen Lehrkräfte und Kursformate erfassen. Anschließend können verschiedene Honorarszenarien durchgerechnet und mit Teilnahmeentgelten, Förderhöhen, Personalkosten und gewünschtem Deckungsbeitrag verglichen werden. Für neue Angebote empfehlen sich belastbare Honorarspannen, klare Freigabeprozesse und ausreichende Kalkulationsreserven. Bei bereits bewilligten oder gedeckelten Maßnahmen sollte vor jeder Honorarzusage geprüft werden, ob die Maßnahme weiterhin wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

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