Herrenberg-Urteil im Bildungsbetrieb
Das Herrenberg-Urteil verändert die Praxis mit Honorarkräften spürbar. Viele Bildungsträger brauchen jetzt vor allem eines: klare Entscheidungen, damit der Kursbetrieb stabil weiterläuft. In diesem Seminar bekommen Sie Orientierung, Prioritäten und einen umsetzbaren Fahrplan bis 2028.
Honorarkräfte sind in vielen Formaten unverzichtbar: Kursreihen, Einzelunterricht, BAMF-Kurse, offene Seminare, Inhouse-Trainings. Gleichzeitig ist der Betrieb oft stark organisiert: Zeiten, Räume, Abläufe, Dokumentation und Abstimmungen sind fest geregelt. Genau hier entstehen Risiken, wenn eine Tätigkeit in der Praxis wie „Regelbetrieb“ wirkt.
Sie verstehen die Grundlogik des Herrenberg-Urteils ohne Juristendeutsch. Sie lernen, welche Merkmale typischerweise kritisch sind und wie Sie Ihre Formate schnell und einheitlich bewerten. Sie nutzen die Übergangsphase bis Ende 2027 als Zeitfenster, um Ihre Modelle sauber aufzustellen. Am Ende haben Sie je Format ein klares Zielbild und einen priorisierten Umsetzungsplan, damit Ihr Bildungsbetrieb auch nach 2027 verlässlich läuft.
"Angesichts der auslaufenden Übergangsregelung befürchten sie ab dem 1. Januar 2028 massive Einschränkungen und damit irreversiblen Schaden in der Erwachsenenbildung." - Franz Xaver Peteranderl; Bayerischer Handwerkstag e. V., 01.04.2026
"Herrenberg-Urteil stellt Hochschulen vor große Herausforderungen – rund 95.000 Lehrbeauftragte betroffen" - Frank Ziegele; Centrum für Hochschulentwicklung, 18.03.2026
"Würde die Rentenversicherung ihre verschärfte Prüfung bei Volkshochschulen umsetzen, müssten diese rund 40.000 Selbstständigen in Baden-Württemberg Arbeitsverträge anbieten – oder Kurse streichen. Bundesweit sind sogar 175.000 freie Dozent:innen betroffen." - Silvana El Sayegh; Kontext Wochenzeitung, 11.02.2026
"Das Urteil kam einem Erdbeben gleich. Ob Musikschulen, Sportvereine, freie Träger oder private Bildungseinrichtungen: In vielen Bereichen sind Honorarverträge gang und gäbe. Nun müssten sie in Festanstellungen umgewandelt werden, eine finanzielle Belastung, die vor allem chronisch unterfinanzierte Kommunen, Vereine und Institutionen überfordert." - Jonas Wahmkow; taz Verlags u. Vertriebs GmbH, 07.01.2026




Das Webinar beginnt um 10:00 Uhr und endet um ca. 13:00 Uhr inkl. Pause.
Webinarprogramm:
Rechts- und Praxisgrundlagen sicher verstehen!
- Verstehen Sie, warum die gelebte Zusammenarbeit wichtiger ist als der Vertragstext!
- Klären Sie die Kernbegriffe Eingliederung und Weisungsbindung in Alltagssprache!
- Erkennen Sie typische Stolperstellen im Bildungsbetrieb!
Übergangsregelung bis Ende 2027 richtig nutzen!
- Verstehen Sie, was die Übergangsregelung ermöglicht und wo sie nicht hilft!
- Legen Sie fest, welche Nachweise Sie intern schlank und sicher dokumentieren!
- Planen Sie, was bis 2028 entschieden und umgesetzt sein sollte!
Kursbetrieb unter der Lupe: Was ist unkritisch, was kippt!
- Sortieren Sie Kursformate in ein einfaches Risikoraster ein!
- Erkennen Sie Risiko-Treiber: Stundenplanlogik, Raumzuweisung, Detailvorgaben, feste Einbindung!
- Leiten Sie Maßnahmen ab: umbauen, umstellen oder strategisch klären!
Modelle für 2028 entwickeln und entscheiden!
- Gestalten Sie Selbstständigkeit tragfähig: Ergebnisfokus, Freiheiten, klare Schnittstellen!
- Entscheiden Sie Beschäftigungsmodelle dort, wo der Betrieb faktisch Regelbetrieb ist!
- Nutzen Sie Statusklärung als Werkzeug, nicht als Überraschung!
Verträge, Prozesse und Kommunikation praxistauglich machen!
- Straffen Sie Leistungsbeschreibungen und Vertragsbausteine auf einen einheitlichen Standard!
- Bauen Sie eine kleine Dokumentenmappe je Honorarrolle, die im Alltag funktioniert!
- Kommunizieren Sie Änderungen klar und wertschätzend gegenüber Honorarkräften!
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Im Webinarpreis eingeschlossen sind:
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Das Webinar beginnt um 10:00 Uhr und endet um ca. 13:00 Uhr.


Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte in der Bildungsbranche die Honorarkräfte rechtssicher einsetzen und Planungssicherheit gewinnen wollen.
Ihr Kenntnisstand
- Stufe 1: Sie sind noch nicht bewusst mit dem Thema in Berührung gekommen.
- Stufe 2: Sie sind bereits auf das Thema aufmerksam geworden und sind neugierig.
- Stufe 3: Sie finden das Thema wichtig und haben Grundkenntnisse.
- Stufe 4: Sie wenden das Thema in Grundzügen bereits in der Praxis an.
- Stufe 5: Sie wenden das Thema bereits professionell in der Praxis an.
Maximal 20 Teilnehmende

Zusammenfassung (tl;dr):
Das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (28.06.2022, B 12 R 3/20 R) hat die Abgrenzung zwischen selbstständiger Lehrtätigkeit und abhängiger Beschäftigung neu geschärft. Für Bildungseinrichtungen steigt damit das Risiko von Nachforderungen, wenn die tatsächliche Durchführung wie „Regelbetrieb“ wirkt, auch bei anderslautenden Verträgen. Kernkriterien sind insbesondere Eingliederung in die Arbeitsorganisation und Weisungsbindung im Alltag. Eine gesetzliche Übergangsregelung (bis 31.12.2026) soll Zeit schaffen, Organisations- und Vertragsmodelle tragfähig anzupassen. Entscheidend ist ein systematischer Blick auf Kursformate, Abläufe, Dokumentation und Rollenbilder von Honorarkräften. Ziel ist ein belastbares Zielbild für 2027, das Kursbetrieb, Compliance und Planungssicherheit zusammenführt.
FAQ's zu dem Thema "Herrenberg-Urteil im Bildungsbetrieb":
Wie prüfen Bildungsträger nach dem Herrenberg-Urteil, ob Honorarkräfte als scheinselbstständig gelten könnten?
Entscheidend ist weniger der Vertrag als die gelebte Praxis: feste Stundenplanlogik, Raumzuweisung, Detailvorgaben, Einbindung in interne Abläufe, Vertretungsregeln sowie die Frage, ob unternehmerisches Risiko besteht. Daraus lässt sich je Kursformat ein schlankes Risikoraster ableiten, mit dem Sie Entscheidungen konsistent treffen.
Was bedeutet die Übergangsregelung bis 31.12.2027 für Honorarlehrkräfte und Bildungseinrichtungen?
Die Übergangsregelung kann unter bestimmten Voraussetzungen Zeit für Umstellungen geben, zum Beispiel wenn beide Seiten von Selbstständigkeit ausgehen und die Lehrkraft zustimmt. Sie ersetzt jedoch nicht die strategische Klärung, wie Lehrtätigkeiten ab 2028 organisatorisch und vertraglich tragfähig gestaltet werden.
Welche Kursformate sind im Bildungsbetrieb besonders prüfempfindlich, zum Beispiel BAMF-Kurse, Kursreihen oder Einzelunterricht?
Prüffelder entstehen vor allem dort, wo Honorarkräfte stark in den Regelbetrieb eingebunden sind: feste Zeiten und Räume, eng getaktete Reihen, verpflichtende Abstimmungen, detaillierte Vorgaben zur Durchführung oder eine starke Einbindung in interne Dokumentation. Je mehr die Praxis wie ein normaler Beschäftigungsablauf wirkt, desto höher kann das Risiko sein.
Wie kann Selbstständigkeit bei Lehrkräften tragfähig gestaltet werden, ohne den Kursbetrieb zu gefährden?
In der Praxis helfen klare Schnittstellen, mehr Ergebnis- statt Detailsteuerung, nachvollziehbare Freiheitsgrade in Methodik und Umsetzung sowie eine kurze, einheitliche Dokumentation, die zeigt, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Hinweis: Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Wann ist ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll, und wie bereite ich es als Bildungsträger vor?
Sinnvoll ist es bei wiederkehrenden Honorarrollen, unklarer Einordnung oder veränderten Abläufen. Bereiten Sie eine realistische Tätigkeitsbeschreibung der Ist-Praxis, die Kursformat-Logik, Rollenabgrenzung, Vertragsunterlagen und Ihre interne Dokumentation vor, damit Bewertung und Kommunikation konsistent bleiben.
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