Bundesteilhabegesetz für Bildungsträger

- Zulassung als „Andere Leistungsanbieter“ §60 SGB IX
Neuer Termin wird bekannt gegeben

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ermöglicht es Bildungsträgern, neue Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erbringen. Vorher waren diese Dienstleistungen den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfBM) vorbehalten. Bildungsträger haben dadurch die Möglichkeit, sich als vielseitige und innovative Anbieter zu positionieren und ihre Zielgruppe spürbar zu erweitern.

Bildungsträger, die Menschen mit Behinderung als Bildungskunden*innen gewinnen möchten, müssen sich gründlich mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB IX auseinandersetzen. Gleichzeitig sollten sie die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe klar erkennen und gut verstehen.

Bildungsträger können durch innovative Konzepte und maßgeschneiderte Angebote ihre Position im Bildungsmarkt sichern und stärken und sich als attraktive Partner für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen etablieren. Darüber hinaus erhalten Sie Zugang zu neuen Fördermitteln.

Die Herausforderungen sind komplexe Zulassungsverfahren, finanzielle Unsicherheiten durch flexible Vergütungsmodelle, hoher organisatorischer Aufwand und Wettbewerbsdruck durch die etablierten Werkstätten. Lernen Sie in diesem Seminar die Chancen und die Mühen sorgfältig abzuwägen!

Mitarbeitende in Bildungsträgern, welche Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit wie Assisitierte Ausbildung Flexibel (AsAflex), Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA), Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Einstiegsqualifizierung (EQ), berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), und / oder durchführen Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung (UB), können diese ebenfalls als Leistung für die Teilhabe am Arbeitsleben anbieten (vgl. Leitfaden Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Autismus - Autismus Deutschland e.V. & BAG UB)

Das Seminar bietet Ihnen einen kompakten und kompetenten Überblick, der Sie davor bewahrt, Wichtiges zu übersehen oder „Anfänger*innenfehler“ zu begehen.

Das Seminar "Bundesteilhabegesetz für Bildungsträger" ist neu konzipiert.Das Seminar "Bundesteilhabegesetz für Bildungsträger" ist motivierend.Das Seminar "Bundesteilhabegesetz für Bildungsträger" verfügt über einen hohen Praxisbezug.Das Seminar "Bundesteilhabegesetz für Bildungsträger" garantiert einen hohen Lernerfolg.

 

 

Seminarprogramm:

 

  • Erhalten Sie einen kompetenten Überblick über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in seiner Anwendung auf Bildungsanbietende!
  • Erkennen Sie die Chancen und Herausforderungen für Bildungsträger!
  • Erweitern Sie erfolgreich Ihr Leistungsspektrum!
  • Führen Sie das Zulassungsverfahrens nach AZAV erfolgreich durch!
  • Identifizieren Sie die Bedarfe Ihrer neuen Zielgruppe!
  • Erarbeiten Sie prüfsichere Konzepte und Angebote!
  • Lernen Sie die Kernelemente und entscheidenden Neuerungen des BTHG für Bildungsträger kennen!
  • Entwickeln Sie erfolgreiche Konzepte und Bildungsangebote für Behinderte Menschen!
  • Nutzen Sie Fördermöglichkeiten und Finanzierungskonzepte für „andere Leistungsanbieter“!
  • Achten Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für „andere Leistungsanbieter“ im Erhalten Sie die erfolgreiche Zulassung als „anderer Leistungsanbieter“!
  • SGB IX!
  • Unterscheiden Sie richtig! Grenzen Sie sich zu traditionellen Werkstätten für Menschen mit Behinderung ab!
  • Meistern Sie den Prozess der Qualitätsprüfung und von Vertragsabschlüssen mit Reha-Trägern!
  • Nehmen Sie die notwendigen organisatorischen Anpassungen Ihrer Organisation und in der Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden vor!
  • Nutzen Sie erprobte Strategien zur Sicherung der Qualität und Nachhaltigkeit!
  • Analysieren Sie erfolgreiche Modelle und Projekte bereits zugelassener„anderer Leistungsanbieter“!
  • Erhalten und diskutieren Sie wertvolle Praxistipps für Ihr Antragsverfahren!

 

Auf die Schnelle:

  • Seit dem 01.01.2018 dürfen Bildungsträger als „andere Leistungsanbieter“ (§60 SGB IX) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) die sonst Werkstätten für behinderte Menschen(WfbM) vorbehalten waren, erbringen.
  • Andere Leistungsanbieter können alle Träger sein, die die fachlichen Anforderungen erfüllen.
  • Bildungsträger die als „andere Leistungsanbieter“ (§60 SGB IX) zugelassen sind, sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, alle Leistungen einer WfbM vollständig zu erbringen z.B. keine Mindestplatzzahl und Aufnahmeverpflichtung, dafür Möglichkeit der Spezialisierung, unterschiedliche Vergütungs—und Prüfungsvereinbarungen sowie stärkere Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten

Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat.Sie erhalten Unterlagen mit Ihrer Seminarteilnahme.

Seminarablauf:

  • ab 9.45 Uhr Empfang mit Kaffee, Tee und Obst 
  • Beginn des Seminars 10.00 Uhr
  • Mittagessen ca. um 12.30 Uhr
  • Geplantes Ende des Seminartages 17. 30 Uhr

Am Nachmittag ist eine längere, erholsame Erfrischungspause mit Gebäck geplant, am Vormittag eine kurze Kaffeepause.

Inklusive Unterlagen, Mittagessen, Obst, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Tee und Kuchen. Die Übernachtung ist nicht im Preis enthalten.

Unsere acht umfassenden Garantien für Ihre Seminarteilnahme.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus der Bildungsbranche, die erfolgreich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) anbieten wollen.

Wichtig: Für die direkte Umsetzung sollte Ihr Bildungsunternehmen bereits über eine Trägerzulassung nach AZAV verfügen bzw. den Zulassungsprozess zeitnah abschließen.

Ihr Kenntnisstand

  • Stufe 1: Sie sind noch nicht bewusst mit dem Thema in Berührung gekommen.
  • Stufe 2: Sie sind bereits auf das Thema aufmerksam geworden und sind neugierig.
  • Stufe 3: Sie finden das Thema wichtig und haben Grundkenntnisse.
  • Stufe 4: Sie wenden das Thema in Grundzügen bereits in der Praxis an.
  • Stufe 5: Sie wenden das Thema bereits professionell in der Praxis an.

Maximal 20 Teilnehmende

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  • 1. Januar 2025
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